GESCHAFFT! 2500 Unterschriften sind eingegangen!
Wir danken für die Unterstützung!
Update: Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt meint, dass Einwohneranträge an den Landkreis bezüglich der Impflicht und des Infektionsschutzgesetzes nicht zulässig sind.
Wir sagen, sie sind zulässig! Dies werden wir in Kürze nochmals rechtlich bewerten.
Es geht in dem Einwohnerantrag nicht um den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). “Es geht um eine Untersuchung der Folgen in unseren Landkreis! Es geht um eine Resolution, das ein funktionierendes Gesundheitssystem wichtiger ist als Zwangsmassnahmen! Dieses Meinungsbild darf unser Kreistag abgeben!
Das vorsorglich , ohne dass unsere Anträge bisher eingegangen sind, schon Prüfungen auf höchster Landesebene erfolgen, lässt uns nachdenken! Wovor hat man Angst?
Wir handeln mit unserem Antrag nach den Gesetzen des Landes!
Wir haben einen parteioffenen Einwohnerantrag ins Leben gerufen. Für diesen Antrag benötigen wir 2000 Unterzeichner aus dem Landkreis Wittenberg.
Sollte dies erreicht werden, wird der Kreistag, also von ihnen gewählte Bürger , über den Antrag entscheiden.
Wir hoffen, die Androhung von Tätigkeits- und Aufenthaltsverboten, zu verhindern!
Helfen sie uns dabei. Drucken sie die Unterschriftenliste aus, tragen sie sich ein und fragen sie in ihrem Bekanntenkreis nach Unterstützung. Geben sie die unterschriebenen Listen auf einer der angegebenen Adressen ab. Alternativ werden wir auf den Spaziergängen im Landkreis diese Listen verteilen und in der Folgewoche die Listen wieder einsammeln.
Lassen sie uns gemeinsam nicht nur ein Zeichen auf der Straße setzten. Tragen wir den Widerstand in die Entscheiderebene, in diesem Fall den Landkreis Wittenberg.
Denn erst wenn der Arbeitgeber den fehlenden Impfnachweis an das regionale Gesundheitsamt meldet, kann dieses die weitere Tätigkeit untersagen.
Hier greift unser Antrag. Bitte helfen sie, eine Unterversorgung im Gesundheitswesen zu verhindern und sichern sie die Arbeitsplätze im Gesundheitswesen!
Was passiert mit ihren Daten!
Wir sammeln diese lediglich und werden dann die Anzahl aller Unterschriftengeber ermitteln. Anschließend werden diese Unterschriftslisten dem Landkreis für die Zählung übergeben. in jedem Falle werden die Daten rechtskonform behandelt und nicht an unberechtigte Dritte weiter gegeben.