Ich wurde folgendes gefragt:

Wir möchten von Ihnen wissen, was Sie als gewählter Vertreter des Volkes auf Landkreis- bzw. Landesebene konkret zur Verhinderung der Mülldeponie unternehmen werden?

Antwort Matthias Lieschke MdL 

Alternative für Deutschland 

Wahlkreis 25

Zunächst mein Statement: ICH BIN GEGEN EINE DEPONIE IN JÜDENBERG!

Als Fraktionsvorsitzender der AfD Fraktion im Kreistag habe ich bereits den Antrag 007/2020 im Kreistag eingebracht.

Dieser hatte folgenden Wortlaut: 

Grundsatzbeschluss zur geplanten Deponie bei Jüdenberg.

Beschlusstext:

Der Kreistag sieht keine Notwendigkeit zur Errichtung einer Deponie im Landkreis Wittenberg im Raum Jüdenberg. 

Der Kreistag beauftragt den Landrat, sich auf Landesebene für einen neuen

verbindlichen Abfallwirtschaftsplan einzusetzen.

Begründung: Die Papenburg AG beabsichtigt die Errichtung einer Deponie der Klasse 0-1. Diese Deponie soll auf einen Teil des ehemaligen Braunkohletagebau Golpa-Nord errichtet werden. Gerade mit Hinblick auf das naheliegende Wasserschutzgebiet und die unvermeidbaren Belastungen der Bevölkerung vor Ort sollte eine Genehmigung versagt werden. Es gibt keinen Vorteil für den Landkreis Wittenberg. Einige wenige

Arbeitsplätze stehen dem Wohl der dortigen Bevölkerung gegenüber. Sachsen-Anhalt verfügt über genügend Deponien, um den Abfall für mindestens 13 Jahre aufzunehmen. Und bereits jetzt werden neue

Deponien geplant. Sachsen-Anhalt als Müllimportland ist nicht erstrebenswert. Das wirtschaftliche Interesse der FA. Papenburg darf kein Maßstab für eine Genehmigung sein. Vielmehr sind alle Risiken ganzheitlich zu betrachten. So sind spätere Umweltschäden durch Undichtigkeiten des Deponiekörpers nicht von der Hand

zuweisen und stellen für viele Jahrzehnte eine zusätzliche Unsicherheit und Gefährdung von Menschen und Umwelt dar.

Ein verbindlicher Abfallwirtschaftsplan gibt den Landkreisen ein Werkzeug mit welchem das Untersagen von Deponien der Klassen 0 und 1 rechtlich verbindlich möglich ist.“

Er wurde zwar von den anderen Fraktionen abgelehnt, was in meinen Augen tief blicken lässt, aber es gab auf Grund meiner Initiative einen weiteren ähnlichen Antrag, welcher sinngemäß den gleichen Inhalt hatte. Und dann eine Mehrheit fand.

Natürlich darf man als Kreistagsmitglied nicht in das Genehmigungsverfahren eingreifen. Aber natürlich werde ich das Planfeststellungsverfahren genau beobachten. Insbesondere müssen Einwände gegen die Deponie klar formuliert werden und zur richtigen Zeit die Widersprüche erfolgen. Hier bin ich gern behilflich.

Sollten im Kreistag finanzielle Mittel für einen Rechtsstreit zwischen dem Landkreis und dem Betreiber freigegeben werden müssen, so werde ich ausdrücklich dafür stimmen.

Aber eigentlich ist die Lösung auf Landesebene möglich. Bereits 2019 stellten wir auf Grund meiner Initiative folgenden Antrag:

Antrag Fraktion AfD Abfallwirtschaftsplan rechtsverbindlich erklären Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 

1. den Abfallwirtschaftsplan für das Land Sachsen-Anhalt Fortschreibung 2017 in seinen Teilplänen für rechtskräftig und verbindlich zu erklären. 

2. eine Gesetzesinitiative zu ergreifen, um den Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt Fortschreibung 2017 in ein rechtsverbindliches Dokument zu überführen. 

Begründung: In Sachsen-Anhalt entstehen immer wieder neue Deponien, bestehende werden erweitert und weitere sind in Planung. Diese Entwicklung entspricht nicht den Vorstellungen unserer Bürger. Auch viele der im Rahmen des Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahrens involvierten Behörden und Gesellschaften betrachten diese Vorgänge kritisch und stehen Veränderungen aufgeschlossen gegenüber. Der Abfallwirtschaftsplan Fortschreibung 2017 Teilplan „Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle“ stellt allerdings fest: „Die zur Beseitigung gelangenden Abfälle stammen in der Regel aus Sachsen-Anhalt und aus anderen Bundesländern. Es zeichnet sich ab, dass die in Betrieb befindlichen Deponien bzw. Deponieabschnitte im Land Sachsen-Anhalt innerhalb des 10-jährigen Prognosezeitraums verfüllt werden. Allerdings liegt nunmehr der Planfeststellungsbeschluss für die DKI – Deponie Profen Nord vor, sodass im Planzeitraum ausreichend Deponievolumen vorhanden sein wird. Infolgedessen erfolgen keine Flächen- bzw. Bedarfsausweisungen zur Errichtung weiterer Deponien.“ Die eigentliche Zielformulierung im Abfallwirtschaftsplan Fortschreibung 2017 ist auch klar umrissen: „Da die Abfallbeseitigung in der modernen Kreislaufwirtschaft an letzter Stelle steht, sollen neue Beseitigungskapazitäten in Sachsen-Anhalt nur dann errichtet werden, wenn dies zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit zwingend 2 erforderlich wird. Vorrangig sind Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung zu ergreifen. Im Ergebnis der planerischen Abwägungen wird daher derzeit kein akuter Bedarf zur Erweiterung der landesinternen Anlagenkapazitäten gesehen.“ Das Problem entsteht im Faktum der Übertragung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten von der staatlichen Durchführung in eine ausschließlich privatwirtschaftlich organisierte unternehmerische Tätigkeit. Damit wurde eine andere Interessenlage geschaffen, die dazu führt, dass – unter der Beachtung und Einhaltung bereits bestehender gesetzlicher Bestimmungen, z. B. des Deponierechts – die unternehmerische Freiheit nicht eingeschränkt wird und in ihrer ganzen Breite auf dem Markt agieren kann. Deshalb schränkt der Abfallwirtschaftsplan Fortschreibung 2017 auch ein: „Die Deponiekapazitäten sollen den Bedarf für die im Land Sachsen-Anhalt anfallenden Abfälle abdecken; die Schaffung von Deponiekapazitäten vornehmlich für importierte Abfälle wird von der abfallpolitischen Zielstellung nicht erfasst.“ Der Abfallwirtschaftsplan Fortschreibung 2017 wirkt somit zwar als planerisches Element, aber die zuständigen Genehmigungsbehörden für die Erweiterung oder Neuzulassung einer Deponie können den Abfallwirtschaftsplan bisher nicht als Entscheidungsgrundlage für gestellte Anträge heranziehen. Einen Antrag auf Errichtung oder Erweiterung einer Deponie negativ zu bescheiden, lässt die derzeitige Rechtslage kaum zu. Der vorliegende Antrag soll dazu beitragen, rechtsverbindliche Grundlagen zu schaffen, die auf der Basis des ermittelten Abfallaufkommens im Abfallwirtschaftsplan Fortschreibung 2017 – auch unter Berücksichtigung nicht vollständig planbarer Eventualitäten, verursacht z. B. aufgrund sich anders vollziehender demografischer Entwicklung – letztendlich auch dazu beitragen können, dass Kommunen, die in ihrem Einzugsgebiet Deponiekapazitäten begrenzen wollen, sich auf eine rechtsverbindlich festgestellte Kapazitätsgrenze berufen können. 

Oliver Kirchner Fraktionsvorsitzender

Hier ist meine damalige Rede dazu welche meinen Standpunkt deutlich darstellt: 

Tagesordnungspunkt 28 

Beratung Abfallwirtschaftsplan rechtsverbindlich erklären 

Antrag Fraktion AfD – Drs. 7/5238 

Dieser Tagesordnungspunkt scheint auch bei der Bevölkerung sehr interessant zu sein; denn ich bin erstaunt darüber, dass hier heute Vertreter von acht Bürgerinitiativen erschienen sind, um die Debatte im Landtag zu verfolgen. (Beifall im ganzen Hause) Einbringer ist der Abg. Herr Lieschke. Herr Lieschke, Sie haben das Wort. Matthias Lieschke (AfD): Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Wieder einmal sollte man meinen, dass es eigentlich ganz einfach ist: Ein großer Deponiebetreiber möchte im beschaulichen kleinen Städtchen Jüdenberg im Landkreis Wittenberg eine Deponie errichtet. Dieses 500-Einwohner-Städtchen am Rande des Biosphärenreservates Mittlere Elbe ist von einer Deponie vor seiner Haustür aber gar nicht begeistert. Allein die Emissionen von mehr als 80 Sattelzuggespannen, die, mit Tonnen von Bauschutt beladen, täglich durch den Ort fahren würden, stellen eine enorme Belastung dar. Niemand möchte im Ort eine Deponie, und aktuell formiert sich dort der Widerstand. Bürgerinitiativen gründen sich und suchen Hilfe. (Zustimmung bei der AfD) Die zuständige Genehmigungsbehörde stellt beim Studium des Abfallwirtschaftsplanes fest, dass es bereits ausreichend Deponiekapazitäten im Land Sachsen-Anhalt gibt. Hier könnte die Geschichte der geplanten Deponie Jüdenberg bereits enden. Denn der Landkreis könnte nun sagen: Stopp, wir werden hier keine Deponie genehmigen, da die Deponiekapazitäten bequem ausreichen. Aber leider verlaufen derartige Geschichten in Sachsen-Anhalt eben nicht so. Die vielen Bürgerinitiativen im Land können ein Lied davon singen. Exemplarisch möchte ich hier Pro Roitzsch, Geiseltal, Halle, Jüdenberg, Reinstedt, Ballenstedt und Aderstedt nennen. Denn der Abfallwirtschaftsplan ist eher eine unverbindliche Hilfestellung und nicht rechtsverbindlich. Doch was ist ein Abfallwirtschaftsplan? – Die Bundesländer sind gemäß § 30 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verpflichtet, für ihr Gebiet Abfallwirtschaftspläne aufzustellen und gemäß § 31 Abs. 5 mindestens alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Das Landesverwaltungsamt hat diesen Abfallwirtschaftsplan 2017 in zwei Teilsachgebiete fortgeschrieben. Der Abfallwirtschaftsplan enthält eine Prognoseberechnung für zehn Jahre. Was können wir nun mit diesen unverbindlichen Rahmenbedingungen anfangen? – Genau das sollten sich das Land und die Landesregierung fragen. Es mag sein, dass die CDU die Meinung vertritt, dass die Einrichtung der Deponien eine Art der Wirtschaftsförderung darstellt. (Siegfried Borgwardt, CDU: Wer erzählt denn so etwas?) Aber soll eine derartige Herangehensweise dazu führen, dass Sachsen-Anhalt die Nummer eins in der Abfallablagerung werden soll? Ist das wirklich eine erstrebenswerte Zielsetzung, die sich unsere Bürger wünschen?

Werte CDU, überall, wo Deponien entstehen, möchte sich niemand niederlassen. Überall, wo Deponien entstehen, sinken die Werte der Grundstücke. Überall, wo Deponien entstehen, ist das Leben nicht mehr so lebenswert und die Lebensqualität sinkt. (Beifall bei der AfD) Langfristig gesehen entwickeln sich bereits Überkapazitäten in den unteren Deponieklassen. Marktwirtschaftlich betrachtet heißt das, die Preise je Tonne Abfall sinken. Dann lohnen sich schon einmal lange Lkw-Transporte bis nach Sachsen-Anhalt. Dieser Effekt bezieht sich übrigens auch auf die Müllverbrennungsanlagen. Andere Bundesländer schicken auch hier bereits den Müll zu uns. Modern gedacht entsprechend unserem Landesslogan ist das nicht. Stattdessen könnte bald an den Autobahnen die Besucher unseres Landes ein Schild mit dem Slogan begrüßen: „Sachsen-Anhalt – Abfall ist unser Leben“. (Beifall bei der AfD) So vermüllt, wie unsere Autobahnraststätten und Parkplätze aussehen, wäre das die ideale Werbung, von deren Wahrheit sich jeder schnell überzeugen kann, zumal er dann auch noch beim Wandern über illegale Müllhaufen stolpert oder beim Angeln ein Autowrack am Haken hat. Bei einer derartigen Entwicklung konstatiere ich: Das ist nicht mehr mein Land, wie ich es mir vorstelle. Aus der Landtagssitzung am 22. November 2018 möchte ich die Frage des Abg. Ulrich Thomas in Erinnerung bringen und zitiere aus dem Transkript: „Frau Ministerin Dalbert, man kann Ihren Internetseiten entnehmen, dass wir, wenn es um die Deponiekapazitäten in Sachsen-Anhalt geht, hervorragend aufgestellt sind, keine Problemlagen haben und die Welt da aus Ihrer Sicht eigentlich sehr gut aussieht. Auf der anderen Seite haben wir aber die Klagen und Sorgen der Entsorgungswirtschaft, die uns ein Stück weit das Gegenteil darstellt und die große Sorgen hat, dass wir in den kommenden Jahren Engpässe bei Deponiekapazitäten bekommen werden.“ (Ulrich Thomas, CDU: Das ist so! Richtig zitiert!) – Habe ich richtig zitiert. Genau. Frau Ministerin Dalbert antwortet, bezogen auf die Deponieklassen 0 bis 2 – ich zitiere -: „Für 13 Jahre haben wir tatsächlich faktisch vorhandene genehmigte Deponiekapazität.“ – 13 Jahre. Vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie wurde dann nachträglich erklärt, dass die

tatsächlich entsorgte Menge die vorausgesagte Menge des Abfallwirtschaftsplanes bei Weitem unterschreitet. Das heißt, die Kapazitäten reichen für weit mehr als für 13 Jahre. Warum also genehmigen wir neue Deponien, ohne es zu müssen? Seitens der CDU gab es einen Selbstbefassungsantrag an den Wirtschaftsausschuss. Wegen der Nichtöffentlichkeit kann ich Ihnen hier leider nicht den Gesamtinhalt zitieren. Aber so viel darf ich sicherlich sagen: Es machte sich eine Fraktion darum Sorgen, dass unsere Deponiekapazitäten nicht reichen. Nein, werte CDU, es besteht kein Problem mit den Deponiekapazitäten. Vielmehr haben Sie sich zum Lobbyisten der Abfallindustrie machen lassen. Sie sollten darüber nachdenken, von wem Sie hier in den Landtag gewählt worden sind. Sie haben die Interessen der Bürger zu vertreten. (Ulrich Thomas, CDU: Wo soll der denn hin, der Bauschutt? Wo soll er denn hin?) Deshalb noch ein kleiner Hinweis: Die Bürger möchten keine Deponien. Auf die zweite Frage des Abg. Ulrich Thomas – ich zitiere wieder aus dem Transkript vom 22. November 2018: Auf die Frage „Als wie rechtsverbindlich beurteilen Sie den aktuellen Wirtschaftsplan?“ antwortete die Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert: „Der Abfallwirtschaftsplan ist in dem Sinne nicht rechtsverbindlich. Dabei geht es ja immer um den Satz in dem Abfallwirtschaftsplan, über den man sich dann streitet, dass nach unseren Prognosen keine weiteren Deponiekapazitäten notwendig sind. Dieser Satz ist eine Hürde, aber er ist nicht rechtsverbindlich. Das heißt, derjenige, der eine neue Deponie einrichten möchte, muss gegenüber dem, der die Deponie genehmigt – das ist bei DK 0 und DK 1 der Landkreis -, nachweisen, dass diese Deponie nötig ist. Dass es tatsächlich eine Hürde ist, merkt man an den Reaktionen aus der Wirtschaft. Dass es nicht rechtsverbindlich ist, merken Sie daran, dass in dem Genehmigungszeitraum des letzten Abfallwirtschaftsplanes vier oder fünf neue Deponien, glaube ich, tatsächlich genehmigt wurden.“ Es besteht also kein Zwang, aktuell neue Deponien zu errichten, zumindest nicht aus der Sicht des zuständigen Landesministeriums und der Bürger, die dies zur Kenntnis nehmen. Aus der Sicht der Abfallwirtschaft macht eine Deponiegenehmigung schon Sinn. Jede Deponie erzeugt Gewinne. Deponien, die bereits genehmigt sind, kann man leichter erneuern und erweitern.

Aktuell sind aufgrund der lückenhaften Gesetzeslage Deponien noch leicht zu genehmigen, denn genau hierin ist der Knackpunkt. Der Deponiebetreiber wird, wenn eine Deponie vom Landkreis untersagt wird, nämlich klagen. Ja, genau, es gibt einen Rechtsstreit. Und raten Sie einmal, wer da den Kürzeren zieht? – Genau, die Genehmigungsbehörde, der Landkreis. Den Unternehmen fällt es leicht, sie schmälern ihre Gewinne durch Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und haben dafür sogar noch steuerliche Vorteile. Der Landkreis, oftmals hoch verschuldet, muss erst einmal Mittel für den Rechtsstreit haben. Und diese Unverbindlichkeit des Abfallwirtschaftsplanes lässt die Waagschale von Justitia zugunsten der Deponiekonzerne ausschlagen. Ein ungleicher Kampf. (Beifall bei der AfD) Werte Landesregierung! Werte Abgeordnete links der AfD! Erzählen Sie bitte nicht, dass eine Verbindlichkeit des Abfallwirtschaftsplanes nicht möglich ist. (Wolfgang Aldag, GRÜNE: Doch!) Die LINKEN behaupten das wieder, aber es stimmt nicht. Denn das ist möglich; das zeigt Baden-Württemberg. In der Verordnung des dortigen Umweltministeriums über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg vom 22. August 2015, in Kraft getreten am 19. September 2015, steht in § 1 – Benutzungspflichten -: „Die Nummer 2.3.4.3 des Abfallwirtschaftsplanes Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle, gemäß der Anlage wird für verbindlich erklärt.“ Damit ist die Verbindlichkeit in Baden-Württemberg gegeben, und die Kreise haben einen Grund, Deponien zu verweigern. (Beifall bei der AfD) Gerade Frau Buchheim von der LINKEN und auch Herr Aldag von den GRÜNEN waren bei der Bürgerinitiative Roitzsch vor Ort und versprachen Hilfe. Ich bin gespannt, wie Sie sich bei der Abstimmung über unseren Antrag verhalten. Es hat sich im Land herumgesprochen, dass Sie, Herr Aldag, sehr bemüht sind, wieder Ruhe in die Bevölkerung vor Ort zu bekommen. Nun, wir bieten Ihnen die Gelegenheit: Schließen Sie sich unserem Antrag an. Denn es geht nicht um weitere Gewinne in der Abfallwirtschaft, sondern es geht um die Lebensqualität der Bürger unseres Landes. Mein Fazit: Ein verbindliches Konzept gibt dem Land und vor allem den Kommunen und den Landkreisen die Möglichkeit, die Deponieplanung im Interesse des Landes, also der Bürger, zu steuern. Stimmen Sie also für unseren Antrag. – Vielen Dank

Zu dieser Rede stehe ich weiterhin. Der Abfallwirtschaftsplan ist seit dieser Zeit ein Thema im Landtag. Hier werde ich definitiv dranbleiben. Denn erst wenn der Abfallwirtschaftsplan verbindlich ist, können wir den Wildwuchs an Deponien stoppen. Gern stehe ich ihnen auch wie bisher zur Seite!

Meine Plakate in Jüdenberg sollten eine deutliche Sprache sprechen: