im Landtag stellte ich eine Anfrage zu der Erstattung von Asylkosten.
Nun frage ich die Kreisverwaltung.
1. in welcher Höhe wurden Kostenerstattungen für den Bereich Asyl an das Land gestellt? (für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017)
2. In welcher Höhe wurden Kostenerstattungen verweigert bzw. nicht gewährt? (für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017)
3. Wie genau setzt sich der Kostenschlüssel zusammen. Werden alle Kosten für den Bereich Asyl erfasst?
(z. Bsp. Verbrauchskosten der Wohnungen, Anmietungen, Personalkosten, Verwaltungskosten) Hat sich diese Kostenberechnung seit 2014 verändert? Wenn ja, warum?
4. In welcher Höhe werden Mietkosten für die Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Wittenberg je Monat fällig.
5. Bis wann laufen die Mietverträge dieser Unterkünfte (zu 4.) und welche Entschädigungen wären an die Vermieter zu zahlen,
wenn die Unterkünfte sofort geschlossen werden würden.
6. werden die Kosten zu 4. und 5. vom Land erstattet?
7. Mir wurden aus Vockerode Bilder vom September 2017 zugeleitet. Dort sind vor den Neubaublock der Asylbewerber großflächig zerstörte Möbel zu sehen.
Wie alt waren diese Möbel im Durchschnitt und welchen Wert hatten diese. Sind dafür nun Ersatzbeschaffungen nötig? Wurden für diese Möbel Erstattungen seitens des Landes gewährt?