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Titelbild für Matthias Lieschke AfD
Matthias Lieschke AfD

Matthias Lieschke AfD

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Mitglied des Landtages Sachsen-Anhalt
Vorsitzender AfD Landkreis Wittenberg Landesschatzmeister

Demokratie gilt auch für die Opposition.

In der Stadtratssitzung am 6. Juli 2026 haben wir als AfD-Fraktion unseren Antrag zur Einführung eines digitalen Mängelmelders („Sag's uns einfach“) offiziell eingebracht.

Der Grund: Die Stadtverwaltung hatte den Antrag zuvor nicht ordnungsgemäß behandelt. Statt einer öffentlichen Beratung wurde in den Ausschüssen am 20., 21. und 22. April lediglich unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ darüber berichtet – ohne echte Beratung und außerhalb eines ordentlichen Verfahrens. Aus unserer Sicht ist das kein rechtsstaatlicher Umgang mit Anträgen einer Stadtratsfraktion.

Deshalb habe ich in der Sitzung ausdrücklich beanstandet, dass Anträge der AfD-Fraktion offenbar möglichst aus der öffentlichen Wahrnehmung herausgehalten werden sollen. Anschließend haben wir als Fraktion von unserem Recht nach § 48 Abs. 3 KVG LSA Gebrauch gemacht und die Überweisung des Antrags in die zuständigen Ausschüsse beantragt. Diesem Antrag musste entsprochen werden.

Jetzt wird das Thema endlich fachlich beraten. Dort kann geprüft werden, ob die behaupteten 1,5 zusätzlichen Personalstellen tatsächlich erforderlich sind, welche Kosten entstehen und welche Erfahrungen andere Kommunen mit digitalen Mängelmeldern gemacht haben. Erst danach kann der Stadtrat auf einer fundierten Grundlage entscheiden.

Leider ist dies nicht der erste Fall. Bereits im vergangenen Jahr wurde unser Antrag zur Einführung eines Tages des Ehrenamtes in ähnlicher Weise behandelt. Damals wurde der Antrag letztlich einstimmig beschlossen – deshalb haben wir das Verfahren nicht weiter verfolgt.

Dieses Mal ziehen wir jedoch eine klare Grenze. Demokratische Rechte gelten für alle Fraktionen gleichermaßen. Deshalb haben wir die Kommunalaufsicht eingeschaltet und erwarten eine rechtliche Prüfung des Vorgehens der Verwaltung.

Sachliche Debatten gehören in den öffentlichen Ausschuss und den Stadtrat – nicht unter „Verschiedenes“.
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Demokratie gilt auch für die Opposition.

In der Stadtratssitzung am 6. Juli 2026 haben wir als AfD-Fraktion unseren Antrag zur Einführung eines digitalen Mängelmelders („Sags uns einfach“) offiziell eingebracht.

Der Grund: Die Stadtverwaltung hatte den Antrag zuvor nicht ordnungsgemäß behandelt. Statt einer öffentlichen Beratung wurde in den Ausschüssen am 20., 21. und 22. April lediglich unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ darüber berichtet – ohne echte Beratung und außerhalb eines ordentlichen Verfahrens. Aus unserer Sicht ist das kein rechtsstaatlicher Umgang mit Anträgen einer Stadtratsfraktion.

Deshalb habe ich in der Sitzung ausdrücklich beanstandet, dass Anträge der AfD-Fraktion offenbar möglichst aus der öffentlichen Wahrnehmung herausgehalten werden sollen. Anschließend haben wir als Fraktion von unserem Recht nach § 48 Abs. 3 KVG LSA Gebrauch gemacht und die Überweisung des Antrags in die zuständigen Ausschüsse beantragt. Diesem Antrag musste entsprochen werden.

Jetzt wird das Thema endlich fachlich beraten. Dort kann geprüft werden, ob die behaupteten 1,5 zusätzlichen Personalstellen tatsächlich erforderlich sind, welche Kosten entstehen und welche Erfahrungen andere Kommunen mit digitalen Mängelmeldern gemacht haben. Erst danach kann der Stadtrat auf einer fundierten Grundlage entscheiden.

Leider ist dies nicht der erste Fall. Bereits im vergangenen Jahr wurde unser Antrag zur Einführung eines Tages des Ehrenamtes in ähnlicher Weise behandelt. Damals wurde der Antrag letztlich einstimmig beschlossen – deshalb haben wir das Verfahren nicht weiter verfolgt.

Dieses Mal ziehen wir jedoch eine klare Grenze. Demokratische Rechte gelten für alle Fraktionen gleichermaßen. Deshalb haben wir die Kommunalaufsicht eingeschaltet und erwarten eine rechtliche Prüfung des Vorgehens der Verwaltung.

Sachliche Debatten gehören in den öffentlichen Ausschuss und den Stadtrat – nicht unter „Verschiedenes“.Image attachment
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